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OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weitere Beschwerde; Betreuung; Rechtsmittel; Verfahrensfähigkeit; Natürlicher Wille
- Judicialis
FGG § 66
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen, die nach dem Absetzen, aber vor dem Wirksamwerden einer Entscheidung eingegangen sind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gummersbach - 16 XVII 4074
- LG Köln, 18.08.2000 - 6 T 250/00
- OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 65/75
Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 933 BGB
Auszug aus OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
Aus den vorstehenden Ausführungen folgt zunächst, dass auch die Erstbeschwerde zulässig war, was das Landgericht offen gelassen hat und von seinem Standpunkt aus, dass die Erstbeschwerde jedenfalls nicht begründet sei, auch offen lassen konnte (vgl. BGHZ 67, 207; OLG Köln Rpfleger 1975, 29;… Bumiller/Winkler, FGG 7. Auflage, § 25 Rdn. 2;… Zöller/Gummer ZPO 21. Auflage, § 574 Rdn. 6;… a. A. Keidel/Winkler/Kahl a. a. O. § 25 Rdn. 5a). - BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen
Auszug aus OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; BayObLG NZM 1999, 908). - BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung
Auszug aus OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
Dies kann nur durch den Tatrichter geschehen, während dem Senat nur im Falle einer Entscheidungsreife eine Sachentscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1370). - BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99
Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen …
Auszug aus OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; BayObLG NZM 1999, 908).
- OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01
WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts
Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss nämlich das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; Senatsbeschlüsse vom 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - und 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - BayObLG NZM 1999, 908). - OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen …
Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).